Kassenmeldung ans Finanzamt – so melden Sie Ihre Registrierkasse korrekt an
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Mitteilungspflicht nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO): Elektronische Kassensysteme mit TSE müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.
Welche Fristen gelten?
Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme mussten bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden. Kassen, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden. Wer also jetzt eine neue Kasse kauft, muss die Meldung zeitnah erledigen.
Was muss gemeldet werden?
Zu übermitteln sind Name und Steuernummer, Art des elektronischen Aufzeichnungssystems inklusive Seriennummer, die verwendete TSE, die Anzahl der genutzten Systeme sowie das Anschaffungsdatum. Pro Betriebsstätte ist eine eigene Mitteilung erforderlich – bei mehreren Standorten also entsprechend mehrere Meldungen.
So funktioniert die Meldung
Die Übermittlung erfolgt elektronisch über „Mein ELSTER“. Sie benötigen dazu einen ELSTER-Zugang; die Meldung selbst ist mit den oben genannten Angaben in wenigen Schritten erledigt.
Unsere Empfehlung
Notieren Sie sich direkt bei Anschaffung Modell, Seriennummer und TSE-Daten Ihrer Kasse – das erspart Ihnen bei der Meldung Nachfragen bei uns. Bei Fragen zu den technischen Angaben Ihres Kassensystems helfen wir Ihnen gerne weiter.