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Registrierkassenpflicht ab 2027 – was auf Betriebe in Würzburg zukommt


Ab dem 1. Januar 2027 soll in Deutschland eine allgemeine Registrierkassenpflicht gelten. Für viele Betriebe in Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistung ändert sich damit, wie Einnahmen erfasst werden müssen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick – Stand Juli 2026.

Was ist geplant?

Grundlage ist der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2025. Seit Juni 2026 liegt zusätzlich ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor, der die Details konkretisiert. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen – einzelne Punkte können sich also noch ändern.

Wer ist betroffen?

Nach aktuellem Entwurf greift die Pflicht für Betriebe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro. Maßgeblich ist dabei der Gesamtumsatz des Unternehmens, nicht nur der Barumsatz. Betroffen sind vor allem Branchen mit viel direktem Kundenkontakt und täglicher Bar- oder Kartenzahlung – also Gastronomie, Einzelhandel und viele Dienstleister.

Was bedeutet das konkret?

Betroffene Unternehmen benötigen ein elektronisches Aufzeichnungssystem, das TSE, GoBD und DSFinV-K erfüllt und Bar- sowie Kartenzahlungen ordnungsgemäß erfasst. Wer aktuell noch mit einer offenen Ladenkasse arbeitet, muss rechtzeitig auf ein TSE-konformes Kassensystem umstellen.

Unsere Empfehlung

Auch wenn das Gesetz noch nicht final beschlossen ist: Der frühzeitige Umstieg lohnt sich. Lieferzeiten, Einrichtung und Schulung brauchen Vorlauf, und wer rechtzeitig plant, vermeidet Stress kurz vor der Frist. Wir beraten Sie unverbindlich, welches Kassensystem zu Ihrem Betrieb passt – nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.